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Wertgutachten

Wertgutachten von Maschinen, industriellen Anlagen und Betriebseinrichtungen werden für verschiedene Zwecke wie z.B.:

  • Neu- und Zeitwerttaxen für Versicherungszwecke

  • Verkehrswert- und Teilwerttaxen für Verkaufs-, Versteigerungs-, Beleihungszwecke usw.

benötigt.

Die verschiedenen Werte sind wie folgt definiert:

Neuwert:
Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen, maßgebend ist der niedrigere Betrag.

Zeitwert:
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert der Sachen durch einen Abzug entsprechend ihrem insbesondere durch den Abnutzungsgrad bestimmten Zustand

Verkehrswert:
Der Verkehrswert ist der Verkaufspreis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für die Sache zu erzielen wäre. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert.

Teilwert:
Der Teilwert ist der Wert, den der Erwerber eines ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für eine einzelne Maschine oder Anlage ansetzen würde, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.

Im Rahmen der Gutachtertätigkeit werden die Anlagen und Einrichtungen körperlich erfasst und anschließend nach den gängigen Bewertungsrichtlinien taxiert.

Die Vorteile einer ordnungsgemäßen Wertabschätzung bestehen aus:

  • sichere Versicherungssummenermittlung zur Vermeidung von Unterversicherungen mit den damit verbundenen Einbußen sowie eine einfachere Schadendokumentation bei Versicherungsfällen durch eine versicherungstechnische Neu- und Zeitwertabschätzung

  • anerkannte Wertschätzung bei Verkäufen usw. durch objektive Verkehrswert- und Teilwertabschätzungen.

Diese Dienstleistung bieten wir in Zusammenarbeit mit Kooperationsbüros an.

Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf an.

Montags - Donnerstags:
08.00 - 17.00 Uhr
Freitags:
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