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Gerichtsgutachten

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind die Büroinhaber u.a. als "Gerichtsgutachter" tätig.

Die unabhängige und neutrale Sachverständigentätigkeit erstreckt sich hier z.B. auf

  • Beweissicherungsverfahren

  • Wertgutachten bei Zwangsversteigerungen

  • Bewertungen zum Neu-, Zeit-, Verkehrs- und Teilwert bei Schadenfällen, Vermögensauseinandersetzungen usw.

Sie dient der objektiven Darstellung von Sachverhalten und Bewertung von Maschinen und industriellen Anlagen.
Grundlage sind der vom Gericht festgelegte Gutachtenauftrag oder die im sog. "Beweisbeschluss" aufgeworfenen Fragestellungen.

Montags - Donnerstags:
08.00 - 17.00 Uhr
Freitags:
08.00 - 12.30 Uhr